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Denkmalschutz Immobilien in Schleswig-Holstein

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Denkmalimmobilien in Schleswig-Holstein als Kapitalanlage

Von der Lübecker Altstadt – seit 1987 Weltkulturerbe – über die Kieler Gründerzeitviertel bis zur Bäderarchitektur an Nord- und Ostsee reicht der geschützte Bestand im nördlichsten Bundesland. Aufgeteilte Sanierungsprojekte sind hier die Ausnahme; aktuell haben wir kein Denkmalobjekt in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist bundeseinheitlich geregelt und unabhängig vom Standort: Der Sanierungsanteil lässt sich als Vermieter nach § 7i EStG in zwölf Jahren vollständig abschreiben (acht Jahre je 9 %, vier Jahre je 7 %), als Selbstnutzer nach § 10f EStG in zehn Jahren zu 90 %.

Die Grunderwerbsteuer liegt mit 6,5 % am oberen Ende. Wenn Sie im Norden suchen, nehmen wir Ihr Profil gern auf und melden uns bei passenden Projekten.