Gründerzeitdenkmal Heidenau bei Dresden

  • wertbeständige Anlage
  • vor den Toren Dresdens
  • ausgezeichnete detailgetreue Bauqualität
  • KFW Fördermittel möglich
  • Stellplätze direkt auf dem Grundstück
  • anspruchsvolle individuelle Grundrissgestaltung
  • Wohnungen mit exklusiver Ausstattung
  • gute Infrastuktur
  • Stellplätze und Einbauküchen
  • energetische Sanierung

Das Sanierungsobjekt August-Bebel-Straße 35 befindet sich in der Dresdner Nachbarstadt Heidenau. Das dreigeschossige Mehrfamilienwohnhaus mit nicht ausgebautem Dachspitz wurde um 1900 in der für dieses Stadtgebiet typischen offenen Bebauung erbaut.

Das Objekt ist Teil einer zentrumsnahen Wohngegend Heidenaus mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten und vielfältigen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung in unmittelbarer Nähe. Die Stadt bietet ein umfassendes Angebot an Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und medizinischer Versorgung. Die Nähe zur Sächsischen Schweiz und direkt angrenzenden Naturräumen bieten ideale Voraussetzungen zur Erholung. Neben all diesen Vorzügen ist auch durch die gute Infrastruktur mit umfassenden Anbindungen an Buslinien und die S-Bahn sowie die schnelle Erreichbarkeit der direkt angrenzenden Landeshauptstadt Dresden über die B 172 und die A17 eine gute Vermietbarkeit gesichert.

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Neben der grundlegenden Sanierung des Gebäudes werden auch Änderungen im Raumkonzept ausgeführt. Im ca. 1,10 m über Straßenniveau liegenden Erdgeschoss sowie im Ober- und Mansardgeschoss entstehen je eine 2-Zimmerwohnung und eine 3-Zimmerwohnung. Die 3-Zimmerwohnungen erhalten je einen Balkon am hofseitigen Gebäuderücksprung. Der bestehende Balkon im Obergeschoss an der Gebäudeecke wird saniert und der 2-Zimmerwohnung zugeordnet.

Durch umfassende energetische Sanierung trägt die Immobilie einen wesentlichen Teil zur Energiekosteneinsparung bei. In Kombination mit niedrigen Energiekosten bedeutet dies ein gesundes Wohnklima und eine langfristige Werthaltigkeit Ihrer Immobilie.

Energiebedarf (EnEv 2014):

Ein Energieausweis liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.
Denkmalgeschützte Immobilien sind von der Ausweispflicht ausgenommen.

Erfahren Sie noch mehr über diese Denkmalimmobilie:

Gründerzeitdenkmal Heidenau: Standort und Lage

Gründerzeitdenkmal Heidenau: Bildergalerie

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