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  <updated-at type="datetime">2010-03-02T19:03:58Z</updated-at>
  <text>Der Kauf einer&amp;nbsp;denkmalgesch&#252;tzten Immobilie&amp;nbsp;bietet viele verschiedene Vorteile. Sowohl gegen&#252;ber anderen Wertanlagen, als auch gegen&#252;ber dem Kauf von Neubau-Immobilien.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Vorteile sind zuerst im Bereich der Steuern zu suchen, denn als Denkmal eingestufte Immobilien erhalten hier zus&#228;tzliche F&#246;rderung durch den Staat. Womit die denkmalgesch&#252;tzte Immobilie bereits einen wesentlichen Vorteil gegen&#252;ber anderen Immobilien und Wertanlagen besitzt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Weiterhin besitzen Denkmalimmobilien ein ganz eigenes Flair. Ein Geb&#228;ude mit einer Geschichte von Jahrhunderten besitzt eben einen Charakter mit dem Neubauimmobilien einfach nicht mithalten k&#246;nnen.&amp;nbsp;Mieteinnahmen und erzielte Verkaufspreise werden wesentlich durch diesen Charakter beeinflusst und machen Denkm&#228;ler zu Premium-Immobilien.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;strong&gt;Steuervorteile durch eine Denkmalimmobilie&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Steuervorteile einer Denkmal-Immobilie ergeben sich aus den normalen Steuervorteilen einer jeden Immobilien gegen&#252;ber anderen Wertanlagen und aus den speziellen Vorteilen die durch die Einstufung als Denkmal entstehen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Das ist die f&#252;r alle Immobilien geltende Steuerfreiheit, Spekulationsfrist und die vollst&#228;ndige Absetzbarkeit der ben&#246;tigten Sanierungskosten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;strong&gt;Sanierungskosten als Werbungskosten&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wer sich f&#252;r den Kauf einer Immobilie unter Denkmalschutz entscheidet, kann in der Folge hohe Anteile der Kosten gegen&#252;ber dem Finanzamt geltend machen. So werden nach der Klassifizierung eines Objekts als Denkmal alle Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung als Werbungskosten anerkannt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Die Wiederherstellungskosten oder auch Sanierungskosten sind in der Folge steuerlich absetzbar. F&#252;r Anleger gilt hier 100% in 12 Jahren wobei in den ersten 8 Jahren 9% und in den folgenden 4 Jahren 7% absetzbar sind, hinzukommt die Abschreibung der Zinsen f&#252;r die Sanierung. F&#252;r Eigennutzer gilt eine Absetzbarkeit von 90% bei 9% pro Jahr. Je h&#246;her folglich der Sanierungskostenanteil bei einem Baudenkmal ist, desto h&#246;her sind auch die als Werbungskosten anzusetzenden Betr&#228;ge f&#252;r den K&#228;ufer.&amp;nbsp;&lt;br&gt;Diese im Vergleich sehr umfangreichen M&#246;glichkeiten der Abschreibung machen Denkm&#228;ler als Immobilien zu einer optimalen Anlagem&#246;glichkeit unter den Immobilien.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;strong&gt;Steuerfreiheit nach Spekulationsfrist&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Nach der Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt f&#252;r Immobilien beim Verkauf Steuerfreiheit. Im Gegensatz zu s&#228;mtlichen anderen Wertanlagen auf die seit Anfang 2009 die Abgeltungssteuer gezahlt wird, gilt bei Immobilien auch weiterhin die Steuerfreiheit beim Privatverkauf nach der 10-j&#228;hrigen Spekulationsfrist.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Wenn sie sich f&#252;r den Kauf einer Immobilie unter Denkmalschutz&amp;nbsp;entscheiden, profitieren sie in der Folge also in doppeltem Ma&#223;.</text>
  <title>Vorteile einer Denkmalimmobilie</title>
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